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Die Auslegung der Willenserklärung

Auslegung ist ein anderer Begriff für deuten/interpretieren. Wenn man auslegt, sucht man nach der Bedeutung, den Sinn eines Verhaltens. Bei der Auslegung von Willenserklärungen sucht man also nach der Bedeutung der Willenserklärung. Die Suche ist dabei recht schnell beendet, wenn gesagt oder getan wird, was gemeint ist und das auch so verstanden wird. Es kommt jedoch häufig vor, dass etwas gesagt oder getan wird, was nur schwer verständlich ist oder vom Empfänger falsch verstanden wird. Hier wird die ganze Sache dann etwas schwieriger.

Ich finde, dass dieses Video die Auslegung wirklich hervorragend darstellt, weswegen ich es bei dieser Videoempfehlung belassen will:

Auch die anderen Videos von Matthias Fervers kann ich nur empfehlen!

Hier nur noch ein Schaubild, das man sich einprägen sollte:

Auslegung der Willenserklärung.png

Zwar ist der erkannte wirkliche Wille vorrangig, da dieser in schwierigen Fällen allerdings in aller Regel nicht erkannt wird, ist gem. §§ 133, 157 BGB in den allermeisten Fällen auf den objektiven Empfängerhorizont abzustellen.

Das wars also zur Auslegung der Willenserklärung. Hier geht es weiter zur Wirksamkeit der Willenserklärung.

Text und Grafiken von Nicholas Backhouse

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