Orientierung - Privatrecht
BGB AT - Mindmap
Die folgende Mindmap soll als Gliederung für die weiteren Erklärungen dienen. Sie ist an Auswertungen zivilrechtlicher Examensklausuren der Universität Bayreuth, Köln und Münster orientiert (am Seitenende verlinkt). Jedes Mal, wenn hier ein neues Thema behandelt wird, wird zur Verortung ein Blick auf die Mindmap geworfen.
Der Allgemeine Teil des BGB, geregelt in den §§ 1-240a BGB, ist der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der sich mit den grundlegendsten Begriffen der (Privat-)Rechtsordnung befasst. Hier geht es etwa um die Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Rechtssubjekten und den von diesen vorgenommenen Rechtsgeschäften. Das klingt alles nicht nur sehr abstrakt, das soll es auch sein. Der allgemeine Teil schafft nämlich Regelungen für das gesamte (!) Privatrecht. Der Lohn dafür, dass man sich mit diesen abstrakten Begriffen herumschlägt ist, dass man diesen dann in anderen Rechtsgebieten wieder begegnet und so langsam aber sicher ein „Systemverständnis“ aufbaut.
Dran bleiben lohnt sich also!
Analyse zivilrechtlicher Examensklausuren
Analyse zivilrechtlicher Examensklausuren der Universität Bayreuth
Analyse zivilrechtlicher Examensklausuren der Universität Köln
Analyse zivilrechtlicher Examensklausuren der Universität Münster
Hier gehts los mit den Grundlagen.
Text und Grafiken von Nicholas Backhouse